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   VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840   

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https://dejure.org/2016,21735
VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840 (https://dejure.org/2016,21735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.06.2016 - 3 ZB 16.840 (https://dejure.org/2016,21735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 3 ZB 16.840 (https://dejure.org/2016,21735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regelmäßiger Ausschluss der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer unter einem Jahr im Falle der Kenntnis einer lebensbedrohlichen Erkrankung

  • rewis.io

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsehe; Witwengeld; Ehedauer; Vernehmung als Partei; Nottrauung; Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de

    Regelmäßiger Ausschluss der Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer unter einem Jahr im Falle der Kenntnis einer lebensbedrohlichen Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme einer "Versorgungsehe" bei Kenntnis einer lebensbedrohlichen Erkrankung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 C 21.14

    Beamter; Witwe; Witwer; Witwengeld; gesetzliche Vermutung; Widerlegung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Sein Vorbringen ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu werten, wobei Behörde bzw. Gericht die volle Überzeugung davon gewinnen müssen, dass die von ihm vorgetragene Motivation für die Heirat der Wahrheit entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 C 21.14 - juris Rn. 15-23 zur entsprechenden Vorschrift des § 19 BeamtVG; ebenso BSG, U.v. 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 zu § 46 Abs. 2a SGB VI).

    Auch ein bereits vor der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Erkrankung getroffener Heiratsentschluss kann daher ein besonderer Umstand sein, sofern die Heirat aus wirklichkeitsnahen Gründen nur aufgeschoben, der Heiratsentschluss aber nicht aufgegeben worden ist (BVerwG, U.v. 28.1.2016 a. a. O. Rn. 17).

    Der Vortrag des Witwers bestimmt Art und Umfang der Ermittlungspflichten (BVerwG, U.v. 28.1.2016 a. a. O. Rn. 23).

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.1.2016 - 2 C 21.14 - juris Rn. 20) geklärt, dass der Witwer zur Widerlegung einer Versorgungsehe nicht auf äußere, objektiv erkennbare Umstände beschränkt ist, sondern auch innere, subjektive Umstände für die Heirat vortragen kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Dabei hat es zu Recht darauf abgestellt, dass zwar bereits vor Kenntnis von der Krebserkrankung schon der Wille bestanden haben mag, zu einem späteren Zeitpunkt zu heiraten, dass jedoch eine Konkretisierung auf einen bestimmten Zeitpunkt, innerhalb kurzer bzw. absehbarer Zeit zu heiraten, noch nicht vorlag, so dass ohne konkrete Schritte für eine Heirat die am 14. Februar 2014 erfolgte Eheschließung nicht als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Kenntnis von der Erkrankung gefassten konkreten Eheentschlusses gesehen werden kann (BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409 - juris Rn. 8; LSG BW, U.v. 19.4.2016 - L 11 R 2064/15 - juris Rn. 27).

    Zumindest wäre eine Heirat auch unter Berücksichtigung der geltend gemachten Hinderungsgründe im Zeitpunkt der Testamentserstellung 2012 bzw. nach Wegfall der Hinderungsgründe 2013 möglich gewesen (vgl. LSG BW, U.v. 19.4.2016 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Auf die Kenntnis der Unheilbarkeit der Erkrankung kommt es insoweit nicht an (BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris Rn. 7).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 GKG i. V. m. Nr. 10.4 Streitwertkatalog 2013 (Teilstatus, 24-faches des begehrten Witwengelds in Höhe von monatlich 1.294,88 EUR laut Schreiben des Landesamts für Finanzen vom 10. Dezember 2014 = 31.077,12 EUR, vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris Rn. 16, wie Vorinstanz).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Sein Vorbringen ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu werten, wobei Behörde bzw. Gericht die volle Überzeugung davon gewinnen müssen, dass die von ihm vorgetragene Motivation für die Heirat der Wahrheit entspricht (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2016 - 2 C 21.14 - juris Rn. 15-23 zur entsprechenden Vorschrift des § 19 BeamtVG; ebenso BSG, U.v. 5.5.2009 - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 zu § 46 Abs. 2a SGB VI).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Daher ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Verwaltungsgericht die durch das Standesamt mit Schreiben vom 30. Januar 2015 bestätigte Durchführung einer "Nottrauung" als Indiz dafür angesehen hat, dass die Eheschließung wegen des verschlechterten Zustands von Frau H. am 14. Februar 2014 erfolgt ist, um dem Kläger die damit verbundenen Vorteile zu sichern (vgl. BSG, U.v. 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 03.12.2012 - 2 B 32.12

    Gebot, über die Berufung aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Die Kenntnis des grundsätzlich lebensbedrohlichen Charakters der Erkrankung einer Beamtin im Zeitpunkt der Eheschließung schließt die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe regelmäßig aus, es sei denn, die Eheschließung stellt sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor dem Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsentschlusses dar (BVerwG, B.v. 3.12.2012 - 2 B 32.12 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627

    Kenntnis des lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des Ehepartners

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Dass der Tod der Beamtin letztlich durch einen - kurzfristig aufgetretenen - Verschluss der Gallengangswege verursacht wurde, der den völligen körperlichen Zusammenbruch zur Folge hatte, führt nicht zu einer anderen rechtlichen Beurteilung, da es hierzu nur infolge der Krebserkrankung gekommen war (vgl. BayVGH, B.v. 8.11.2011 - 3 ZB 08.627 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 3 ZB 12.318

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, das Versäumnis, einen entsprechenden Beweisantrag zu stellen, nachträglich zu kompensieren (BayVGH, B.v. 24.9.2014 - 3 ZB 12.318 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409

    Beamtenversorgungsrecht; Materielle Beweislast des Witwers für Entkräftung der

    Auszug aus VGH Bayern, 24.06.2016 - 3 ZB 16.840
    Dabei hat es zu Recht darauf abgestellt, dass zwar bereits vor Kenntnis von der Krebserkrankung schon der Wille bestanden haben mag, zu einem späteren Zeitpunkt zu heiraten, dass jedoch eine Konkretisierung auf einen bestimmten Zeitpunkt, innerhalb kurzer bzw. absehbarer Zeit zu heiraten, noch nicht vorlag, so dass ohne konkrete Schritte für eine Heirat die am 14. Februar 2014 erfolgte Eheschließung nicht als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Kenntnis von der Erkrankung gefassten konkreten Eheentschlusses gesehen werden kann (BayVGH, B.v. 26.11.2008 - 3 ZB 07.3409 - juris Rn. 8; LSG BW, U.v. 19.4.2016 - L 11 R 2064/15 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 3 B 16.1899

    Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung bei eventueller Versorgungsehe

    Dabei muss das Gericht die volle Überzeugung davon gewinnen, dass der vorgetragene Sachverhalt wahrheitsgemäß ist und die Motivation für die Heirat zutreffend wiedergibt (BVerwG, U.v. 28.01.2016 - 2 C 21.14 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 24.6.2016 - 3 ZB 16.840 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)

    Dabei muss das Gericht die volle Überzeugung davon gewinnen, dass der vorgetragene Sachverhalt wahrheitsgemäß ist und die Motivation für die Heirat zutreffend wiedergibt (BVerwG, U.v. 28.01.2016 - 2 C 21.14 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 24.6.2016 - 3 ZB 16.840 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 24.01.2018 - 3 ZB 16.1962

    Anregung Rente von Landwirten aus Alterssicherung

    Soweit der Kläger hierzu unter Wiederholung seiner bisherigen Argumentation nur pauschal auf sein erstinstanzliches Vorbringen Bezug nimmt, ohne sich substantiiert mit den Gründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils auseinanderzusetzen, genügt dies schon nicht dem Darlegungserfordernis nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2016 - 3 ZB 16.840 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 10.09.2018 - 3 ZB 16.999

    Keine Zahlung einer (provisionsabhängigen) Leistungszulage für im Außendienst

    (5) Soweit der Kläger ergänzend auf das gesamte erstinstanzliche Vorbringen Bezug nimmt, erfüllt diese pauschale Bezugnahme schon nicht das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2016 - 3 ZB 16.840 - juris Rn. 23).
  • VG München, 21.11.2019 - M 12 K 17.236

    Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe - nachgeheiratete Witwe

    Das Gericht muss die volle Überzeugung davon gewinnen, dass der vorgetragene Sachverhalt wahrheitsgemäß ist und die Motivation für die Heirat zutreffend wiedergibt (BVerwG, U.v. 28.01.2016 - 2 C 21.14 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 24.6.2016 - 3 ZB 16.840 - juris Rn. 5).
  • VG Köln, 26.01.2023 - 15 K 21/21
    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.01.2012 - 3 E 1364/11 -, juris, Rn. 3; BayVGH, Beschl. v. 24.06.2016 - 3 ZB 16.840 -, juris, Rn. 7, 10; VGH Kassel, Beschl. v. 16.02.2007 - 1 UZ 1948/06 -, juris, Rn. 4 f.
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